Welche Kosten sind mit der Mitgliedschaft verbunden ?
Einmalige Kosten
Für die softwaremäßige Einrichtung deines Energiekontos fallen pro gemeldeten Zählpunkt 20 Euro an. Diese fallen auch an wenn der Zählpunkt abgemeldet oder der Eigentümer gewechselt wird.
Monatliche Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich aus den Administrationskosten von 2 Euro pro Zählpunkt und den Energiekosten zusammen.
Die Abrechnung der BEG PAN-PV findet grundsätzlich per Quartal statt.
Sofern die Datenvollständigkeit aller teilnehmenden Zählpunkte gegeben ist, was nach zwei bis drei Wochen nach Quartalsabschluss sein sollte, wird quartalsweise frühestens am 15. der Monate Jänner, April, Juli und Oktober abgerechnet. Sollte sich die Abrechnung wegen fehlender Daten verzögern, werden die Mitglieder schriftlich verständigt.
Der BEG Aufschlag beträgt € 0,03 (3,00 Cent).
Dieser kann durch den Vorstand per Quartalsbeginn um 25%, 50%, 75% oder zur Gänze reduziert werden.
Somit kann der BEG Aufschlag zwischen € 0,00 (0,00 Cent) und € 0,03 (3,00 Cent) liegen.
Die Vergütung je kWh für Photovoltaik-Strom setzt sich aus dem Referenzmarkt-Mittelwert (Photovoltaik) des letzten Quartals und dem, für das aktuelle Quartal gültigen, BEG Aufschlag zusammen (siehe > Wie hoch ist der BEG Aufschlag und wann wird dieser bestimmt?). Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird der BEG Aufschlag dynamisch anhand der Referenzmarktwerte im Vergleich zur Wasserkraft berechnet und maximal mit 100% bewertet.
Preisgestaltung für Photovoltaik-Strom:
Minimal die Höhe des aktuellen Marktpreises gemäß § 41 (ÖSG 2012) + 2,5% aber maximal die Höhe des aktuellen Bezugspreises.
Kosten und Vergütung
Du kannst Strom von der Energiegemeinschaft beziehen und/oder deinen Überschussstrom in der Energiegemeinschaft teilen.
2. Quartal 2025

Energiekosten je kWh
Referenzmarkt-Mittelwert: 12,62 Cent
BEG Aufschlag: 0,0 Cent (0%)

Energievergütung je kWh (Wasserkraft)
Referenzmarkt-Mittelwert: 12,84 Cent
BEG Aufschlag: 0,0 Cent (0%)

Energievergütung je kWh (Photovoltaik)
Referenzmarkt-Mittelwert: 10,69 Cent
BEG Aufschlag: 0,0 Cent (83% von 0,0 Cent)
0,0 Cent entsprechen 83% der Wertigkeit zur Wasserkraft
Tarifblatt-Archiv
2025
2024
2023

Marktpreis § 41 (ÖSG 2012) je kWh
Dieser Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegelt lediglich den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie gemäß § 41 ÖSG 2012 wider.
Datenbasis
E-Control: Referenzmarktwert gemäß § 13 EAG
Die E-Control publiziert monatlich den Referenzmarktpreis1 und Referenzmarktwerte2 (per Technologie). Auf Basis dieser Daten des vorangegangenen Quartals werden die Energiekosten, wie auch die Energievergütung zum Quartalsbeginn angepasst.
Angaben in Cent/kWh
- Referenzmarktpreis gemäß § 12 EAG (rsi.bka.gv.at)
Gemäß § 12 (3) Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die Regulierungsbehörde am Beginn eines jeden Monats den Referenzmarktpreis des vergangenen Monats gemäß § 12 Abs. 2 zweiter Satz zu berechnen und zu veröffentlichen. ↩︎ - Referenzmarktwert gemäß § 13 EAG (rsi.bka.gv.at)
Gemäß § 13 (4) Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die Regulierungsbehörde am Beginn jedes Monats den Referenzmarktwert für jede Technologie gemäß § 11 Abs. 3 des vergangenen Monats zu berechnen und zu veröffentlichen. ↩︎
In der BEG PAN-PV wird der Strom, um optimal genutzt zu werden, dynamisch aufgeteilt.
Bei einer dynamischen Stromaufteilung findet viertelstündlich eine Aufteilung in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
Beispiel 1 – Stromerzeugung: 10 kWh / Gesamtbedarf 6 kWh; Stromerzeugung ist größer als der Gesamtbedarf
Der Energiebedarf aller Teilnehmer wird abgedeckt, als Überschuss bleiben 4 kWh.
Beispiel 2 – Stromerzeugung: 10 kWh / Gesamtbedarf 14 kWh; Stromerzeugung ist kleiner als der Gesamtbedarf
Der Energiebedarf aller Teilnehmer wird anteilig abgedeckt, der übrige Bedarf kommt aus dem Stromnetz, es bleibt kein Überschuss.
Ja, der eigene, der BEG PAN-PV bereitgestellte, erzeugte Stromüberschuss kann einem Verbraucher (Zählpunkt) GRATIS zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss es sich um ein anderes Mitglied, aber lediglich im engeren Verwandtschaftsverhältnis, handeln.
Für den Stromschenkungs-Empfänger fällt lediglich eine Pauschale von € 0,015 (1,50 Cent) per kWh an.
Die Menge an kWh verschenktem Strom wird seitens der BEG PAN-PV nicht vergütet.
Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die Energiegemeinschaft liefern kann, dann beziehst du diese Energie wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.
Wenn du mehr Energie produzierst, als innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht werden kann, lieferst du den Überschuss an deinen aktuellen Energieabnehmer.
Tarifanpassung
Die E-Control veröffentlicht monatlich den Referenzmarktpreis gemäß § 12 EAG und Referenzmarktwert per Technologie gemäß § 13 EAG. Auf Basis dieser Daten und dem am Ende jedes Quartals publizierten Marktpreises gemäß § 41 ÖSG werden die Tarife der BEG PAN-PV entsprechend angepasst.
Aktualisierung unserer Tarife voraussichtlich in: