Welche Kosten sind mit der Mitgliedschaft verbunden ?
Einmalige Kosten
Für die softwaremäßige Einrichtung deines Energiekontos fallen pro gemeldeten Zählpunkt 20 Euro an. Diese fallen auch an wenn der Zählpunkt abgemeldet oder der Eigentümer gewechselt wird.
Monatliche Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich aus den Administrationskosten von 2 Euro pro Zählpunkt und den Energiekosten zusammen.
Die Abrechnung der BEG PAN-PV findet grundsätzlich per Quartal statt.
Sofern die Datenvollständigkeit aller teilnehmenden Zählpunkte gegeben ist, was nach zwei bis drei Wochen nach Quartalsabschluss sein sollte, wird quartalsweise frühestens am 15. der Monate Jänner, April, Juli und Oktober abgerechnet. Sollte sich die Abrechnung wegen fehlender Daten verzögern, werden die Mitglieder schriftlich verständigt.
Ja, der eigene, der BEG PAN-PV bereitgestellte, erzeugte Stromüberschuss kann bis zu zehn Verbrauchern (Zählpunkte) GRATIS zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss es sich lediglich um einen Verbraucher eines bestehenden Mitglieds handeln.
Für den Stromschenkungs-Empfänger fällt lediglich eine Gebühr von € 0,01 (1 Cent) per kWh an. Die Menge an kWh verschenktem Strom wird seitens der BEG PAN-PV nicht vergütet. Jede kWh, die nicht per Schenkung Verwendung findet, wird zum regulären Tarif vergütet.
Ja, der eigene, der BEG PAN-PV bereitgestellte, erzeugte Stromüberschuss kann für sich selbst verwendet werden. Das ermöglichen wir durch unsere sogenannte Eigenbedarfsdeckung. Darunter verstehen wir, dass jeder PV-Überschusserzeuger seine Quartalsmenge an in die BEG PAN-PV gelieferten kWh für sich selbst verbrauchen kann, anstatt eine Vergütung dafür zu erhalten.
Es ist als eine Art „virtueller Akku“ zu verstehen – die in der BEG PAN-PV eingebrachte Menge an kWh wird einem kostenlos pro Abrechnungszeitraum zur Verfügung stellt, bzw. gegenverrechnet. Netzgebühren und gesetzlichen Abgaben werden weiterhin, wie sonst auch für jede bezogene kWh, seitens des Netzbetreibers verrechnet. Man erspart sich für diese Menge an kWh zusätzlich die Differenz zwischen Bezugspreis und Vergütung. Jede kWh, die nicht per Eigenverbrauch Verwendung findet, wird zum regulären Tarif vergütet.
Kosten und Vergütung
2026

Energiekosten
Der Bezugspreis bildet sich aus den BEG-Verbrauchsdaten, dem Verhältnis von Wasserkraft zu Photovoltaik und den monatlichen Referenzmarktwerten (per Technologie).
Berechnungszeitraum: Januar 2025 – Dezember 2025

Energievergütung (Wasserkraft)
Anteil der Deckung des BEG-Gesamtverbrauchs im Berechnungszeitraum: 67,3 %

Energievergütung (Photovoltaik)
Anteil der Deckung des BEG-Gesamtverbrauchs im Berechnungszeitraum: 32,7 %
Alternativ zur Vergütung:
Der in der BEG verwendete Photovoltaik-Strom kann die eigenen Bezugskosten aus der BEG für die eingelieferte Menge an kWh mittels Eigenbedarfsdeckung auf 0,0 ct/kWh reduzieren.
Diese gegenverrechnete Menge an kWh wird nicht vergütet.
Datenbasis
E-Control: Referenzmarktwert gemäß § 13 EAG
Der Preis setzt sich aus den Verbrauchsdaten innerhalb der BEG, dem Verhältnis von Wasserkraft zu Photovoltaik und den monatlichen Referenzmarktwerten der E-Control zusammen.
Januar 2025 bis Dezember 2025
Angaben in MWh
Tarifblatt-Archiv
2025
2024
2023
In der BEG PAN-PV wird der Strom, um optimal genutzt zu werden, dynamisch aufgeteilt.
Bei einer dynamischen Stromaufteilung findet viertelstündlich eine Aufteilung in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
Beispiel 1 – Stromerzeugung: 10 kWh / Gesamtbedarf 6 kWh; Stromerzeugung ist größer als der Gesamtbedarf
Der Energiebedarf aller Teilnehmer wird abgedeckt, als Überschuss bleiben 4 kWh.
Beispiel 2 – Stromerzeugung: 10 kWh / Gesamtbedarf 14 kWh; Stromerzeugung ist kleiner als der Gesamtbedarf
Der Energiebedarf aller Teilnehmer wird anteilig abgedeckt, der übrige Bedarf kommt aus dem Stromnetz, es bleibt kein Überschuss.
Wenn du mehr Energie benötigst, als dir die Energiegemeinschaft liefern kann, dann beziehst du diese Energie wie bisher von deinem aktuellen Energielieferanten.
Wenn du mehr Energie produzierst, als innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht werden kann, lieferst du den Überschuss an deinen aktuellen Energieabnehmer.
Tarifanpassung
Die E-Control veröffentlicht monatlich den Referenzmarktpreis gemäß § 12 EAG und Referenzmarktwert per Technologie gemäß § 13 EAG.
Auf Basis dieser Daten werden die Tarife der BEG PAN-PV entsprechend angepasst.
Aktualisierung unserer Tarife voraussichtlich in:
